Allgemeine Geschäftsbedingungen von IT-Dienstleistungen Bernd Schülmann
Stand: August 2022
I. Allgemeiner Geltungsbereich
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von IT-Dienstleistungen Bernd Schülmann, nachfolgend Auftragnehmer genannt, gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge mit anderen Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen.
- Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer nicht Vertragsbestandteil
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen angeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von IT-Dienstleistungen Bernd Schülmann bedürfen der Schriftform
II. Gegenleistung
- Die im Angebot oder Kostenvoranschlag von IT-Dienstleistungen Bernd Schülmann genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
- Die von den Parteien geschuldeten Leistungen werden detailliert in der Projektbeschreibung (Pflichtenheft oder Angebot) dargestellt. Die Projektbeschreibung kann aus einem oder mehreren Teilen bestehen, welche fortlaufend nummeriert werden und Bestandteil des Vertrages werden.
III. Änderungen und Erweiterungen
- Änderungen und Erweiterungen der geschuldeten Leistung kann der Kunde bis zur Abnahme verlangen, wenn Sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen oder wenn sich die Parteien einvernehmlich auf diese verständigen. Der Kunde teilt auf technischen Gründen beruhende Änderungen dem Auftragnehmer mit. Der Auftragnehmer zeigt seinerseits unverzüglich an, ob die verlangten Änderungen zu Fristüberschreitungen führen können.
- Auf Grundlage dieser Mitteilungen haben die Parteien schriftlich den geänderten Leistungsumfang einvernehmlich festzulegen (Change Order). Diese Änderung wird Teil der Projektbeschreibung.
- Den erforderlichen Mehraufwand stellt der Auftragnehmer entsprechend in Rechnung.
IV. Art der Leistungserbringung
- Die Art und Weise der Leistungserbringung kann der Auftragnehmer im Rahmen des Projektes frei bestimmen.
- Während der Leistungserbringung bleibt es jeder Partei vorbehalten, identische oder ähnliche Tätigkeiten für Dritte zu erbringen bzw. von diesen erbringen zu lassen.
- IT-Dienstleistungen Bernd Schülmann ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der von ihm geschuldeten Leistungen im Ganzen oder in Teilen zu beauftragen.
V. Mitwirkungspflichten
- Der Kunde unterstützt den Auftragnehmer bei allen Tätigkeiten, soweit seine Mitwirkung für die Leistungserbringung erforderlich ist. Der Kunde übergibt dem Auftragnehmer unverzüglich alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen, um die ihn der Auftragnehmer bittet. Sofern zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung der Zugang zu Einrichtungen des Kunden, seiner EDV oder sonstigen Anlagen erforderlich ist, wird der Kunde auf Anforderung die entsprechenden Möglichkeiten im angemessenen Rahmen schaffen.
- IT-Dienstleistungen Bernd Schülmann informiert den Kunden über falsche oder nicht schlüssige Angaben des Kunden. Das gilt insbesondere dann, wenn Angaben den Vertragszweck gefährden.
- Die vereinbarten Fälligkeiten und Fristen verlängern sich um die Zeit, in welcher der Kunde trotz schriftlicher Mahnung eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung verzögert oder die Behinderung zu vertreten hat.
- Dem Kunden ist es während der Laufzeit eines Projektes sowie zwölf Monate nach dessen Beendigung untersagt, mit der Erfüllung befasste Mitarbeiter von IT-Dienstleistungen Bernd Schülmann direkt oder unmittelbar anzustellen oder zu beauftragen.
VI. Verzug
- Überschreitet der Auftragnehmer eine vertragliche oder andere schriftlich vereinbarte Frist und hat er diese zu vertreten, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. Ansonsten kann der Kunde ihm schriftlich eine angemessene Frist mit der Erklärung setzen, die Annahme der Leistung nach Fristablauf abzulehnen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Kommt der Kunde mit einer Zahlung mehr als 60 Tage in Verzug, so ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, seine Pflichten während des Verzuges zu erbringen und hat das Recht zur Kündigung der Verträge. Gleichwohl bleibt der Kunde weiterhin zur Zahlung von Beträgen verpflichtet, die während des Verzuges fällig werden, auch sofern diese sich auf Leistungen beziehen, deren Erbringung der Auftragnehmer nach Maßgabe dieser Bestimmung verweigern darf.
VII. Zahlung und Rechnungsstellung
- Sofern nichts anderes bestimmt ist, sind Zahlungen zehn Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt im Regelfall zum Ende eines jeden Monats. Die Schlussrechnung stellt der Auftragnehmer nach der endgültigen Abnahme. Auf den Gesamtbetrag bringt er erbrachte Teil- und Abschlagszahlungen in Abzug. Wechsel werden nicht angenommen.
- Der Kunde erstattet dem Auftragnehmer alle angemessenen und erforderlichen Spesen, die aus der Erfüllung dieses Vertrages resultieren gegen Nachweis. Hierzu gehören insbesondere Reise- und Unterbringungskosten.
- Bei Projektarbeiten wird für anfallende Vorarbeiten bei Auftragseingang eine Anzahlung in Höhe von 15% des Auftragswertes vereinbart.
VIII. Pressemeldungen, Werbung, Copyright
- IT-Dienstleistungen Bernd Schülmann erhält das Recht, den Namen des Kunden sowie die Art des durchgeführten Projektes als Referenz in allen Pressemeldungen und Marketingunterlagen zu erwähnen und zu präsentieren.
- IT-Dienstleistungen Bernd Schülmann hat das Recht, auf der von Ihm erstellten Webseite oder von ihm erstellten Programmen entweder eine URL oder einen kurzen Text als Zeichen der Urheberschaft anzubringen. In jedem Fall bleibt IT-Dienstleistungen Bernd Schülmann der Urheber von entwickeltem Quellcode.
IX. Schutzrechte Dritter
- Der Auftragnehmer sichert zu, dass der vertragsbedingte Gebrauch der geschuldeten Leistung keine Schutzrechte Dritter beeinträchtigt. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, stellt er den Kunden in voller Höhe frei.
- Beeinträchtigt eine vertragsgemäße Nutzung der geschuldeten Leistung die Schutzrechte Dritter, hat der Auftragnehmer die Wahl, ob er die Lizenz von dem Dritten erwirbt, die Leistung ändert oder austauscht. Die hierdurch beim Kunden anfallenden Kosten trägt IT-Dienstleistungen Bernd Schülmann.
- Der Kunde sichert zu, dass ihm die erforderlichen Rechte an allen Unterlagen und insbesondere an Konzepten, Produktnamen, Abbildungen und Texten zustehen, die er dem Auftragnehmer übergibt. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, haftet er in der Höhe unbegrenzt und stellt den Auftragnehmer bei Inanspruchnahme in voller Höhe frei.
- Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen geltend machen. Der jeweils Verantwortliche entscheidet über die rechtlichen Abwehrmaßnahmen. Er übernimmt die dabei entstehenden Kosten.
X. Gewährleistung und Haftung
- IT-Dienstleistungen Bernd Schülmann leistet für von ihm geschuldete und noch nicht abgenommene Leistungen Gewähr, indem er nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
- IT-Dienstleistungen Bernd Schülmann haftet dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, für die von Ihm selbst oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
- Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung vom Grunde her auf solche Schäden begrenzt, mit denen typischerweise gerechnet werden kann, und von der Höhe her auf höchstens den Betrag der geschuldeten Vergütung.
- Die Haftung für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. IT-Dienstleistungen Bernd Schülmann haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten unter Beachtung der für einen vernünftig handelnden Anwender geltenden Maßstäbe so gesichert wurden, dass aus diesen Sicherheitskopien mit vertretbarem Aufwand der Datenbestand reproduziert werden kann.
XI. Geheimhaltung, Datenschutz
Für den Fall, dass sich die Parteien nicht in einer gesonderten Erklärung zur Geheimhaltung und zum Datenschutz verpflichtet haben, gelten folgende Bestimmungen:
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle in diesem Vertragsverhältnis erhaltenen Informationen über den Vertragspartner unbefristet geheim zu halten. Das gilt neben den betrieblichen Organisationsabläufen besonders für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind. Soweit es der Vertragszweck nicht erfordert, machen sie keine Aufzeichnungen und Mitteilungen an Dritte. Eine Weitergabe an Dritte oder jede andere Art der Offenlegung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Es ist der anderen Partei untersagt, die erhaltenen Geschäftsgeheimnisse mittelbar oder unmittelbar gewerblich zu nutzen oder damit im Zusammenhang stehende Schutzrechte zu beantragen.
- Von der Geheimhaltung ausgeschlossen sind solche Informationen, welche
- zum Zeitpunkt der Übermittlung allgemein bekannt waren oder danach – ohne Verschulden des anderen – bekannt werden,
- seitens des anderen bereits zum Zeitpunkt der Offenbarung rechtmäßig bekannt waren,
- nach dem Zeitpunkt der Übermittlung von Seiten Dritter ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt gemacht werden, ohne dass die dritte Seite ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet ist oder
- aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorschriften bzw. Anordnungen offenbart werden müssen. Im letzten Fall ist der Offenbarende jedoch hierüber vorab schriftlich zu informieren. Ferner kann jede Partei schriftlich ihre Zustimmung zur Weitergabe von Informationen erteilen.
- Erhaltene Geschäfts- und Betriebsunterlagen werden so aufbewahrt, dass Dritte keine Einsicht erhalten können. Sie werden nach Abschluss eines jeweiligen Projektes sicher verwahrt oder vernichtet.
- Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes werden von den Vertragsparteien eingehalten.
- Die Vertragspartner geben diese Verpflichtung in vollem Umfang an ihre Mitarbeiter und Dritte weiter, soweit diese mit diesem Vertrag in Berührung kommen.
XII. Sonstige Vereinbarungen
- Eine Aufrechnung gegen die Vergütungsansprüche des Auftragnehmers kann der Kunde nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären.
- Die vorliegenden Bestimmungen einschließlich etwaiger Anlagen enthalten alle Regelungen der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Frühere Vereinbarungen und Festlegungen zum Vertragsgegenstand verlieren mit Wirksamwerden dieser Bestimmungen Ihre Gültigkeit. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
- Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Gerichtsstand ist Sitz von IT-Dienstleistungen Bernd Schülmann: Zweibrücken.